Kündigung

Informationen zur Kündigung

Nun wurde endlich auch vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden, dass eine Kündigungsfrist von 14 Tagen im Pflegevertrag des Pflegedienstes unwirksam ist.

Der BGH urteilte, dass die pflegerischen Dienstleistungen in besonderer Weise die Intimsphäre des Pflegebedürftigen berühre.
Die Hilfestellungen eines Pflegedienstes sind mit einer großen intimen Nähe verknüpft und setzen daher ein entsprechendes Vertrauensverhältnis voraus. Deshalb muss der Pflegebedürftige die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung haben, da er ansonsten in unangemessener Weise benachteiligt wäre.

Hinweis: Die Urteile des BGH sind in der Rechtsprechung leitend. Insofern sind standardisierte Kündigungsfristen in Pflegeverträgen ambulanter Pflegedienste nichtig.
Aber Vorsicht! Vereinbart ein Pflegedienst mit Ihnen eine gesonderte, individuelle Kündigungsfrist, ist diese Kündigungsfrist für Sie bindend.
Das Urteil des BGH erging im Juni 2011 und hat das Az: III ZR 203/10.

Eine mögliche Textvorlage, für eine fristgerechte Kündigung könnte wie folgt aussehen:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen meine Kündigung des bestehenden Pflegevertrages zum xx.xx.xxxx fristgerecht mit.
Mit freundlichen Grüßen“