Pflegerechner

Pflegegradrechner

Pflegegrad in wenigen Minuten einschätzen

Ermitteln Sie eine erste Einschätzung, welcher Pflegegrad bei einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) beziehungsweise Medicproof realistisch sein könnte. Die Berechnung folgt dem gesetzlichen Begutachtungsinstrument („Neues Begutachtungsassessment“, NBA) nach § 15 SGB XI mit allen sechs Modulen und der amtlichen Gewichtung.

Wichtiger Hinweis – kein verbindliches Ergebnis Dieser Rechner liefert ausschließlich eine unverbindliche, orientierende Selbsteinschätzung. Er ersetzt weder die persönliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (privat Versicherte) noch eine pflegefachliche oder rechtliche Beratung. Über den Pflegegrad entscheidet allein Ihre Pflegekasse per Bescheid auf Grundlage des Gutachtens. Abweichungen vom hier berechneten Ergebnis sind möglich und begründen keinerlei Ansprüche. Angaben ohne Gewähr.
Datenschutz: Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben gespeichert, ausgewertet oder an einen Server übertragen.

Beantworten Sie die Fragen so, wie die Situation an einem durchschnittlichen Tag ist – also wie selbstständig die Person die jeweilige Tätigkeit tatsächlich ohne personelle Hilfe ausführen kann. Vorhandene Hilfsmittel wie Rollator, Brille oder Hörgerät dürfen dabei genutzt werden. Entscheidend ist der Zustand über einen längeren Zeitraum, nicht ein einzelner besonders guter oder schlechter Tag.

Modul 1: Mobilität Schritt 1 von 6

So funktioniert die Einstufung

Sechs Module bestimmen den Pflegegrad

Bei der Begutachtung wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen bewertet. Nicht der Zeitaufwand der Pflege zählt, sondern wie selbstständig eine Person noch ist. Die Module fließen unterschiedlich stark in das Gesamtergebnis ein:

Module und Gewichtung nach § 15 SGB XI
ModulGewichtung
1 – Mobilität10 %
2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 % – nur der höhere der beiden Werte zählt
3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4 – Selbstversorgung40 %
5 – Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen20 %
6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %

Aus den gewichteten Punkten ergibt sich ein Gesamtwert zwischen 0 und 100 Punkten:

Punktebereiche und Pflegegrade
GesamtpunktePflegegrad
unter 12,5 Punktekein Pflegegrad
12,5 bis unter 27 PunktePflegegrad 1
27 bis unter 47,5 PunktePflegegrad 2
47,5 bis unter 70 PunktePflegegrad 3
70 bis unter 90 PunktePflegegrad 4
90 bis 100 PunktePflegegrad 5

Häufige Fragen

Was Sie zum Pflegegrad wissen sollten

Ist das Ergebnis des Pflegegradrechners verbindlich?

Nein. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung. Verbindlich ist ausschließlich der Bescheid Ihrer Pflegekasse, der auf dem Gutachten des Medizinischen Dienstes beziehungsweise von Medicproof beruht. Eine Selbsteinschätzung kann von der Begutachtung abweichen, weil Gutachterinnen und Gutachter einzelne Beeinträchtigungen anders einordnen können.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse gestellt – telefonisch, schriftlich oder online. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Anschließend beauftragt sie den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung, die in der Regel im häuslichen Umfeld stattfindet. Wichtig: Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung – ein früher Antrag lohnt sich.

Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt?

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen. Fordern Sie dazu das vollständige Gutachten bei der Pflegekasse an und begründen Sie den Widerspruch konkret – idealerweise gestützt auf ein Pflegetagebuch und ärztliche Unterlagen.

Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?

Führen Sie ein bis zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch, legen Sie Arztberichte, Medikamentenpläne und Hilfsmittelnachweise bereit und sorgen Sie dafür, dass eine vertraute Person beim Termin dabei ist. Schildern Sie den Alltag realistisch – auch die schlechten Tage – und beschönigen Sie nichts.

Welche Leistungen gibt es schon ab Pflegegrad 1?

Bereits ab Pflegegrad 1 bestehen Ansprüche, unter anderem auf den monatlichen Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, einen Zuschuss zum Hausnotruf, die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI sowie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es dagegen erst ab Pflegegrad 2.

Rechtsstand und Haftungsausschluss Die Berechnung basiert auf den Begutachtungs-Richtlinien zum Begutachtungsinstrument nach § 15 SGB XI. Genannte Leistungsbeträge geben die seit dem 1. Januar 2025 geltenden Werte wieder. Gesetzliche Änderungen, Übergangsregelungen und Besonderheiten des Einzelfalls – etwa bei Kindern unter 18 Monaten oder bei besonderen Bedarfskonstellationen nach § 15 Abs. 4 SGB XI – sind hier nicht oder nur vereinfacht abgebildet. Alle Angaben ohne Gewähr; sie stellen keine Rechts-, Sozial- oder Steuerberatung dar.