Pflegerechner
Pflegegradrechner
Pflegegrad in wenigen Minuten einschätzen
Ermitteln Sie eine erste Einschätzung, welcher Pflegegrad bei einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) beziehungsweise Medicproof realistisch sein könnte. Die Berechnung folgt dem gesetzlichen Begutachtungsinstrument („Neues Begutachtungsassessment“, NBA) nach § 15 SGB XI mit allen sechs Modulen und der amtlichen Gewichtung.
Beantworten Sie die Fragen so, wie die Situation an einem durchschnittlichen Tag ist – also wie selbstständig die Person die jeweilige Tätigkeit tatsächlich ohne personelle Hilfe ausführen kann. Vorhandene Hilfsmittel wie Rollator, Brille oder Hörgerät dürfen dabei genutzt werden. Entscheidend ist der Zustand über einen längeren Zeitraum, nicht ein einzelner besonders guter oder schlechter Tag.
So funktioniert die Einstufung
Sechs Module bestimmen den Pflegegrad
Bei der Begutachtung wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen bewertet. Nicht der Zeitaufwand der Pflege zählt, sondern wie selbstständig eine Person noch ist. Die Module fließen unterschiedlich stark in das Gesamtergebnis ein:
| Modul | Gewichtung |
|---|---|
| 1 – Mobilität | 10 % |
| 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 % – nur der höhere der beiden Werte zählt |
| 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | |
| 4 – Selbstversorgung | 40 % |
| 5 – Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen | 20 % |
| 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % |
Aus den gewichteten Punkten ergibt sich ein Gesamtwert zwischen 0 und 100 Punkten:
| Gesamtpunkte | Pflegegrad |
|---|---|
| unter 12,5 Punkte | kein Pflegegrad |
| 12,5 bis unter 27 Punkte | Pflegegrad 1 |
| 27 bis unter 47,5 Punkte | Pflegegrad 2 |
| 47,5 bis unter 70 Punkte | Pflegegrad 3 |
| 70 bis unter 90 Punkte | Pflegegrad 4 |
| 90 bis 100 Punkte | Pflegegrad 5 |
Häufige Fragen
Was Sie zum Pflegegrad wissen sollten
Ist das Ergebnis des Pflegegradrechners verbindlich?
Nein. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung. Verbindlich ist ausschließlich der Bescheid Ihrer Pflegekasse, der auf dem Gutachten des Medizinischen Dienstes beziehungsweise von Medicproof beruht. Eine Selbsteinschätzung kann von der Begutachtung abweichen, weil Gutachterinnen und Gutachter einzelne Beeinträchtigungen anders einordnen können.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse gestellt – telefonisch, schriftlich oder online. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Anschließend beauftragt sie den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung, die in der Regel im häuslichen Umfeld stattfindet. Wichtig: Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung – ein früher Antrag lohnt sich.
Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt?
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen. Fordern Sie dazu das vollständige Gutachten bei der Pflegekasse an und begründen Sie den Widerspruch konkret – idealerweise gestützt auf ein Pflegetagebuch und ärztliche Unterlagen.
Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?
Führen Sie ein bis zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch, legen Sie Arztberichte, Medikamentenpläne und Hilfsmittelnachweise bereit und sorgen Sie dafür, dass eine vertraute Person beim Termin dabei ist. Schildern Sie den Alltag realistisch – auch die schlechten Tage – und beschönigen Sie nichts.
Welche Leistungen gibt es schon ab Pflegegrad 1?
Bereits ab Pflegegrad 1 bestehen Ansprüche, unter anderem auf den monatlichen Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, einen Zuschuss zum Hausnotruf, die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI sowie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es dagegen erst ab Pflegegrad 2.